Zertifizierungsmöglichkeiten und rechtliche Anforderungen für den Bau nachhaltiger Gebäude

In einer Zeit, in der der Klimawandel und der schonende Umgang mit unseren Ressourcen immer drängender werden, hat das Thema Nachhaltigkeit im Baugewerbe eine besondere Wichtigkeit erlangt. Der Bau nachhaltiger Gebäude ist nicht nur ein Trend, sondern eine Notwendigkeit, um einen positiven Beitrag zum Umweltschutz und zur Schonung unserer natürlichen Ressourcen zu leisten.

Durch die zunehmende Bedeutung des umweltbewussten Vorgehens in der Bau- und Immobilienbranche befassen sich weltweit Regierungen und weitere Organisationen verstärkt mit dem Thema. Sie entwickeln rechtliche Anforderungen, Normen sowie Zertifizierungsmöglichkeiten, um den Bausektor auf die Einhaltung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele auszurichten.

Zertifizierungsmöglichkeiten und rechtliche Anforderungen für den Bau nachhaltiger Gebäude

Kennzeichnung und Ausweisung von Produkteigenschaften

Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs - Environmental Product Declaration)

Umwelt-Produktdeklarationen erfassen alle umweltrelevanten Eigenschaften und Daten eines Produkts bzw. Baustoffs. Die Regelungen ISO 14040, 14044 sowie die spezifischen Normen ISO 14025 und EN 15804 legen fest, in welcher Form sie angefertigt werden und welche Punkte sie beinhalten müssen. Umwelt-Produktdeklarationen können nur individuell für ein bestimmtes Produkt bzw. eine Produktgruppe erstellt werden und bilden eine fundierte Grundlage für die transparente Kommunikation der Umweltwirkungen. Die Erstellung einer solchen Deklaration ist aufwendig, da im Zuge des Erstellungsprozesses auch eine entgeltpflichtige Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle notwendig ist, um die Glaubwürdigkeit und Vollständigkeit zu gewährleisten. In Deutschland erfolgt die Zertifizierung u. a. über das Institut Bauen und Umwelt, eine Unterstützung bis zur Vorlage zur Zertifizierung bietet beispielsweise das Fraunhofer Institut.

Ziel ist es, gesicherte und vergleichbare Informationen hinsichtlich der Umweltleistung eines Produktes über den gesamten Lebenszyklus zu erfassen. Daher müssen sowohl die Belastungen durch die Herstellung und den Gebrauch sowie mögliche Gesundheitsrisiken betrachtet werden. Kernelement der Produktdeklaration ist daher die Ökobilanz nach klar vorgegebenen Regeln.

Die Umwelt-Produktdeklaration enthält demzufolge auf wenigen Seiten alle umweltrelevanten Informationen zur Ökobilanz auf dem gesamten Lebensweg eines Produktes. Neben bauphysikalischen Informationen werden Angaben zu den Grundstoffen und deren Herkunft gemacht, der Herstellungsprozess wird beschrieben und Hinweise zur Verarbeitung werden gegeben. Auch technische Aspekte, Nachweise und Prüfungen, z. B. bezüglich des Schallschutzes oder der Brennbarkeit, werden dokumentiert.

Um ganzheitlich die Nachhaltigkeit eines Gebäudes zu bewerten, ist es also ratsam, zunächst die jeweiligen Umwelt-Produktdeklarationen zurate zu ziehen. Vor allem im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen werden sie immer häufiger vorausgesetzt und gefordert. Seitens der Hersteller beruht der Erwerb einer derartigen Deklaration jedoch auf Freiwilligkeit und stellt keine Verpflichtung dar.

Die Ökobilanz

Eine Ökobilanz zeigt die Umweltauswirkungen, welche aus der Herstellung, Nutzung und dem Rückbau eines Gebäudes hervorgehen. Diese Ergebnisse werden unter anderem in den Umwelt-Produktdeklarationen veröffentlicht. Sie dienen als Entscheidungshilfe bei der Produktbewertung und können beispeilsweise zur Vergabe von Zertifizierungen genutzt werden.

Bei der Erstellung von Ökobilanzen sind zwei Grundsätze zu beachten: Zum einen die medienübergreifende Betrachtung. Diese stellt alle relevanten potenziellen Schadwirkungen auf die Umweltmedien Boden, Luft und Wasser dar. Auf der anderen Seite steht die stoffintegrierte Betrachtung. Hier werden alle Stoffströme, die mit dem System verbunden sind, betrachtet. Hierunter zählen z. B. die entstehenden Emissionen aus den Ver- und Entsorgungsprozessen.

Nationale Nachhaltigkeitszertifizierungen

Umwelt-Produktdeklarationen dienen als Grundlage für Nachhaltigkeitszertifizierungen von Gebäuden. Mittlerweile wurden einige Verfahren entwickelt, die sich in der Baubranche etablieren konnten:

Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB)

Die DGNB-Zertifizierung wurde erstmals 2009 angewandt und gilt mittlerweile als Global Benchmark for Sustainability. Innerhalb der Zertifizierung werden nicht die einzelnen Maßnahmen eines Projektes bewertet, sondern der gesamte Lebenszyklus sowie die Gesamtperformance des Vorhabens. Das DGNB-System fußt dabei ebenfalls auf den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit Ökologie, Ökonomie und Soziokulturelles, die gleichgewichtet in die Bewertung einfließen.

Die DGNB-Zertifizierung wird in vier Stufen vergeben: Bronze, Silber, Gold und Platin. Welche Auszeichnungsstufe ein Projekt erreicht, ist abhängig davon, wie gut die Kriterien und Vorgaben aus den einzelnen Themenfeldern erfüllt werden. Die jeweiligen Kriterien sind wiederum abhängig von der Gebäudenutzung und werden je nach Gebäudetyp in einem Kriterienkatalog festgelegt. Neben den drei Säulen der Nachhaltigkeit werden zudem die Kategorien Technik, Prozesse und Standort in die Beurteilung einbezogen.

 

Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK)

Die 2015 gegründete Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen (BiRN) GmbH entwickelte ein Nachhaltigkeitsbewertungssystem für Wohngebäude, welches die ganzheitliche Betrachtung von Nachhaltigkeitskriterien beinhaltet. Der Zertifizierungsprozess läuft parallel zum Bauprozess von der ersten Planung bis zur finalen Fertigstellung und unterscheidet zwischen Wohngebäuden bis bzw. über fünf Wohneinheiten.

 

Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau (NaWoh)

Der Trägerverein verbindet wohnungs- und immobilienwirtschaftliche Bundesverbände sowie aufgrund ihrer Tätigkeit mit ihnen verwandte Organisationen bzw. Einrichtungen und ermöglicht Bauherren eine kostengünstige Zertifizierung. Im Zentrum der Betrachtung steht die Wohnqualität des Objekts, Darüber hinaus werden Qualität der technischen Lösung sowie Art und Umfang der Erfüllung ökologischer sowie ökonomischer Anforderungen geprüft.

 

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB)

Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude, kurz BNB, ist ein Instrument zur Planung und Bewertung nachhaltiger und in der Regel öffentlicher Bauvorhaben. Das BNB wurde zusammen mit der DGNB entwickelt und durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wissenschaftlich begleitet. Wie bei der DGNB-Zertifizierung werden auch hier die Zertifikate in Bronze, Silber und Gold vergeben. Seit der Einführung wurden mittlerweile verschiedene Zertifizierungen für unterschiedliche Gebäudenutzungen entwickelt. Bei der Zertifizierung wird demnach in Büro-, Unterrichts- und Laborgebäuden sowie Außenanlagen unterschieden. Für jede Nutzung wurden individuelle Kriterien entwickelt, welche sich in die folgenden Kategorien aufteilen:

  • Ökologische Qualität (22,5 %)
  • Ökonomische Qualität (22,5 %)
  • Soziokulturelle und funktionale Qualität (22,5 %)
  • Technische Qualität (22,5 %)
  • Prozessqualität (10 %)

Eine Zertifizierung nach BNB ist nur möglich, wenn alle Kriterien bearbeitet und die Mindestanforderungen in jeder Kategorie erfüllt wurden. Zu jedem Projektbeginn werden die individuellen Ziele und einzelnen Kriterien festgelegt, welche es zu erfüllen gilt. Durch Konzepte und Variantenuntersuchungen sollen möglichst optimale Lösungen für das Bauvorhaben gefunden werden, da die BNB-Kriterien viele unterschiedliche Aspekte bewerten, die hinsichtlich ihrer Wechselwirkungen untersucht werden müssen Zur Fertigstellung werden die erreichten Ziele anhand der messbaren und überprüfbaren Kriterien nachgewiesen.

 

Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)

Das Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude wird durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vergeben. Die Verleihung des Siegels setzt eine vorangegangene Zertifizierung in einem der vier registrierten Bewertungssystem voraus.

Obwohl diese sich im Detail unterscheiden, bieten sie dennoch eine Harmonisierung in den maßgebenden Punkten und somit ein einheitliches Nachhaltigkeitsverständnis.

Internationale Nachhaltigkeitszertifizierungen

Leadership in Energy and Environmental Design (LEED)

LEED steht für "Leadership in Energy and Environmental Design" und ist ein Zertifizierungsverfahren des US Green Building Council (USGBC). Derzeit ist LEED eines der weltweit verbreitetsten Verfahren mit einer hohen Akzeptanz bei Nutzenden und internationalen Immobilienmärkten. Dabei befassen sich die Gutachter in erster Linie mit der Umweltauswirkung von Gebäuden und betrachten in zweiter Linie die sozialen Auswirkungen in Bezug auf Nachhaltigkeit. Der Hauptfokus der Zertifizierung liegt auf Umweltbelangen.

Die Beurteilungskategorien teilen sich in: Nachhaltiger Grund und Boden, Wassereffizienz, Energie und Atmosphäre, Materialien und Ressourcen, Innenraumqualität sowie Innovation und Designprozess. Auch hier wird die Zertifizierung in den Stufen Zertifiziert, Silber, Gold und Platin vergeben.

 

Building Research Establishment Environmental Assessment Method (BREEAM)

BREEAM ist ein britisches Nachhaltigkeitszertifikat und eine der weltweit führenden Methoden zur Bewertung für nachhaltiges Bauen. BREEAM wird bereits seit 1990 in der Praxis angewendet, beurteilt den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes und vergibt am Ende eine Gesamtnote. Dabei werden Aspekte wie Energie- und Wasserverbrauch, Bauweise und Materialien, Gesundheit und Komfort der Nutzenden sowie ökologische Auswirkungen des Gebäudes berücksichtigt.

Ziel soll es sein, eine umfassende Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden zu ermöglichen sowie Umweltauswirkungen von Gebäuden zu reduzieren und in diesem Zusammenhang die Lebensqualität der Nutzenden sowie den Wert der jeweiligen Immobilie zu steigern. Im deutschsprachigen Raum wird die Zertifizierung von TÜV SÜD angeboten. Am Ende der Bewertung wird ein Gütesiegel in sechs Abstufungen ausgestellt.

Rechtliche Anforderungen und Normen

Seit dem Jahr 2007 sind „Nachhaltiges Bauen“ sowie „Recycling“ 2 von 6 Leitmärkte für Europa. Darauf basieren zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen, welche die Potenziale in diesen Märkten fördern sollen.

Für den Bau- und Immobiliensektor sind vor allem die folgenden rechtlichen Anforderungen relevant:

 

Kreislaufwirtschaftgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist am 01. Juni 2012 in Kraft getreten ist und beschreibt das Recht der deutschen Abfallwirtschaft. Sein Hauptziel besteht darin, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, um die natürlichen Ressourcen zu schonen und den Schutz von Menschen und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

Die Abfallhierarchie, die die grundlegenden Handlungsanweisungen für den Umgang mit Abfällen darstellt, bestand lange Zeit aus drei Stufen: Vermeiden, Verwerten und Beseitigen. Im Rahmen der Novellierung wurde diese Hierarchie um zwei zusätzliche Stufen erweitert, nämlich die Vorbereitung zur Wiederverwendung und sonstige Verwertung (insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung). Damit soll eine noch effizientere Nutzung von Ressourcen und eine Reduzierung der Abfallmengen erreicht werden.

Das KrWG wird durch zahlreiche Verordnungen begleitet, die einzelne Abfallthemen konkretisieren und näher ausführen. Diese Verordnungen ergänzen das Gesetz und setzen es in der Praxis um. Eine wichtige Vorgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die Getrennthaltungspflicht gemäß §9 KrWG. Demnach müssen sämtliche Abfälle getrennt erfasst und entsprechend ihrer Bestimmung ordnungsgemäß entsorgt und somit eine effektivere Verwertung und Wiederverwendung ermöglicht werden.

Das Gesetz enthält auch spezifische Zielvorgaben für bestimmte Abfallströme. So wurde zum Beispiel eine Recycling- und Verwertungsquote für Bau- und Abbruchabfälle von 70 Gewichtsprozent ab dem Jahr 2020 eingeführt. Dies bedeutet, dass mindestens 70 Prozent der Abfälle wieder- oder anderweitig verwertet werden müssen.

Insgesamt trägt das Kreislaufwirtschaftsgesetz dazu bei, die Abfallwirtschaft in Deutschland nachhaltiger zu gestalten, Ressourcen effizienter zu nutzen und die Umweltbelastung durch Abfälle zu reduzieren. Es fördert die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft, in der Abfälle als Wertstoffe betrachtet werden und in möglichst geschlossenen Kreisläufen wiederverwendet und -verwertet werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer Umwelt und zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen.

Bauproduktenverordnung

Die Bauproduktenverordnung ist eine Rechtsverordnung der Europäischen Union (EU), die im April 2011 bekanntgegeben wurde. Ihr Hauptziel besteht darin, EU-weit einheitliche Produkt- und Prüfstandards für Bauprodukte zu etablieren, um deren Inverkehrbringen und Vermarkten innerhalb der EU zu erleichtern. Die Verordnung dient als rechtliche Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten sowie für die Leistungserklärungen, die von den Herstellern bereitgestellt werden müssen.

Um das Ziel der EU-weiten Harmonisierung zu erreichen, war eine vorherige Einigung auf Grundanforderungen an Bauwerke sowie wesentliche Qualitätsmerkmale von Baustoffen erforderlich, die diese Grundanforderungen erfüllen. Zu den Grundanforderungen an Bauwerke gehören unter anderem die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, der Brandschutz, die Hygiene, Sicherheit und der Umweltschutz, die Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung, der Schallschutz, die Energieeinsparung und der Wärmeschutz sowie die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen.

Die Bauproduktenverordnung hat im Rahmen der Novellierung die ehemalige Bauproduktenrichtlinie erweitert, indem sie die wichtige Grundanforderung 7 hinzugefügt hat.

Gemäß Grundanforderung 7 der Bauproduktenverordnung müssen nach dem Abriss eines Gebäudes die Baustoffe und Teile wiederverwendet oder recycelt werden, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Diese Maßnahme soll die Abfallmenge reduzieren und einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen fördern.

Weiterhin fordert die Verordnung, dass Gebäude so konzipiert werden sollen, dass sie zur dauerhaften Nutzung geeignet sind. Dies bedeutet, dass Bauwerke so gestaltet werden sollen, dass sie eine langfristige und effiziente Nutzung ermöglichen und somit eine Verschwendung von Ressourcen vermieden wird.

Insgesamt hat die Bauproduktenverordnung einen erheblichen Einfluss auf die Baubranche in der EU und trägt dazu bei, dass Bauprodukte und Bauwerke hinsichtlich ihrer Sicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit einem einheitlichen Standard entsprechen. Durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft und des Einsatzes umweltverträglicher Materialien leistet die Verordnung einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen in der Bauindustrie.

 

Energiespargesetz (EnEG)

Das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden stammt aus dem Jahr 1976 und wurde 2020 in das Gebäudeenergiegesetz aufgenommen bzw. durch dieses ersetzt.

 

Energiesparverordnung (EnEV)

Die Energiesparverordnung (EnEV) war eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden festlegte und 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.

 

Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz trat 2008 in Kraft und beschreibt die Verpflichtung, den Wärmebedarf für neu zu errichtende Gebäude anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken.

 

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz führt seit 2020 das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Es hat zum Ziel, die Auswirkungen des Neubau-Energiebedarfs zum Heizen und zur Warmwasserbereitung auf die Umwelt zu limitieren.

Dafür legt es fest, welche energetische Mindestanforderungen beheizte oder klimatisierte Gebäude erfüllen müssen und enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik, zum Wärmestandard und letztlich auch zum Hitzeschutz von Gebäuden. Das kann bei Bestandsbauten zu einer Nachrüst- oder Austauschpflicht führen; bei Neubauten hingegen sind anteilig regenerative Energien zum Heizen oder Kühlen vorzusehen.

Nach einer erneuten Novellierung wurde das GEG am 08.09.2023 beschlossen und soll am 01.01.2024 in Kraft treten.

Die rechtlichen Anforderungen, die von Regierungen und internationalen Organisationen eingeführt werden, spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung nachhaltiger Baupraktiken. Diese Vorgaben setzen klare Standards für Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und soziale Verantwortung und bestimmen den bewussten Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Die Einhaltung dieser Vorschriften stellt einen wichtigen Schritt zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele dar.

Neben den rechtlichen Anforderungen bieten Zertifizierungssysteme eine wertvolle Orientierungshilfe für nachhaltiges Bauen. Diese freiwilligen Labels und Standards ermöglichen es Bauherren und Planern, ihre Gebäude nach anerkannten Kriterien zu bewerten und zu optimieren. Die Vielfalt der Zertifizierungsmöglichkeiten ermöglicht es sämtlichen Akteuren, eine auf ihre Bedürfnisse und Zielsetzungen maßgeschneiderte Lösung zu finden.

Die Kombination aus rechtlichen Rahmenbedingungen und Zertifizierungsmöglichkeiten schafft somit ein umfassendes Regelwerk für nachhaltiges Bauen, das den Weg zu einer verantwortungsbewussten und ressourcenschonenden Bauindustrie bereitet.

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