Der Begriff „Hinterlüftung“ beschreibt den Bereich zwischen der äußersten Dämmfläche (ggf. Folie) und der gebäudezugewandten Seite der Außenschale einer vorgehängten, hinterlüfteten Fassade.
Er ist stets luftdurchströmt und hat die Aufgabe, z.B. durch Schlagregen oder Verdunstung anfallende Feuchtigkeit abzutransportieren.
Um die Funktionalität des Luftstroms nicht einzuschränken, ist ein Mindestlüftungsquerschnitt erforderlich: in Deutschland sind dies wenigstens 50cm2/lfm Wandlänge im Trauf- und Attikabereich. Unterbrechen z.B. Fensteröffnungen oder Lochbleche (als Kleintierschutz im Traufbereich) den Luftstrom, sind zusätzliche Öffnungen vorzusehen.