Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechts und stellte ein Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik dar; sie sollte dazu beitragen, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, konkret einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, zu erreichen. Dabei bezog sie sich in erster Linie auf Wohngebäude, aber auch Bürogebäude und teilweise auch auf Betriebsgebäude. Sie löste 2002 die Wärmeschutzverordnung ab und führte diese mit der Heizungsanlagenverordnung zusammen.
Die Energieeinsparverordnung wurde am 01.November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst.