Blitzschutz

Der Definition zufolge sind unter dem Begriff Blitzschutz alle Maßnahmen zu verstehen, die der Ableitung von Blitzströmen im Allgemeinen sowie deren Ableitung zur Erde dienen. Ergänzt durch Bauordnungen der Bundesländer sieht § 46 der Musterbauordnung (MBO) vor, bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Höhe, Bauart oder Nutzung ein Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit einer dauernd wirksamen Blitzschutzanlage zu versehen sind.

Die jeweiligen Anforderungen dazu sind in der Normenreihe DIN EN 62305 (VDE 0185) Blitzschutz geregelt. Diese Normenreihe versteht sich als Gesamtkonzept zum Blitzschutz. Berücksichtigt sind Aspekte wie Gefährdung, Schadensursachen, schützende Objekte und Schutzmaßnahmen.

Ein sicherer Blitzschutz lässt sich in eine VHF vergleichsweise einfach integrieren. Die konsequente Trennung der Wärmedämmung und der Außenschale auf einer tragenden Unterkonstruktion bietet nicht nur bauphysikalische Vorteile. Hier lässt sich in Abhängigkeit der Materialauswahl auch ein kostengünstiger Gebäude-Blitzschutz nach DIN EN 62305-3 realisieren, der nebenbei noch architektonisch ansprechend ist. Durch die Verwendung einer Aluminiumunterkonstruktion können die sonst üblichen Blitzableitungen entfallen und es kann eine elektromagnetische Schirmung des Gebäudes hergestellt werden. Diese ist z. B. für den Schutz der Elektronik innerhalb des Gebäudes wichtig. Kommt dann noch eine elektrisch leitende Fassadenbekleidung hinzu, entsteht ein hochwirksamer Gebäude- und Elektronik-Blitzschutz, der nebenher im Bezug auf Errichtung und Unterhalt noch höchst wirtschaftlich ist.

Die konkrete Planung ist durch einen entsprechenden Fachplaner vorzunehmen. Eine enge Abstimmung mit dem Fachverleger der Fassade ist hierbei zu empfehlen.

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