Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf Antrag des Herstellers / Anbieters für Bauprodukte erteilt.
In ihr werden die bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften des Bauproduktes, die Verwendungsbereiche sowie Aspekte der Verarbeitung, des Transports, der Lagerung und der Kennzeichnung definiert und darüber hinaus der Inhalt der Übereinstimmungsbestätigung festgeschrieben.
Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gilt für den Einsatz von Bauprodukten in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland. Eine zunehmende Globalisierung der Märke hat jedoch zur Folge, dass die abZ mehr und mehr durch die ETA abgelöst wird.