Im Zuge von Bau- oder Wartungsarbeiten ist in absturzgefährdeten Bereichen zwingend eine objektspezifische Absturzsicherung vorgeschrieben. Vorzugsweise kommen diese im Dach in Form von Einzelanschlagpunkten (Sekuranten), Geländersystemen oder Schienen- bzw.. Seilsicherungssystemen zum Einsatz. Mit Ausnahme der Geländersysteme benötigen alle anderen Sicherungssysteme zusätzlich eine „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz“ (PSAgA).
Da es sich bei einer PSAgA um ein sicherheitsrelevantes Arbeitsmittel handelt, unterliegt sie einer regelmäßigen Prüfpflicht durch entsprechend zertifizierte Unternehmen (z.B. Dekra, TÜV) je nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr; gleichzeitig sollte durch den jeweiligen Nutzer vor jeder Verwendung eine augenscheinliche Prüfung hinsichtlich Vollständigkeit, Unversehrtheit und Funktionsfähigkeit zur eigenen Sicherheit erfolgen. Die Nutzung einer PSAgA setzt eine grundsätzliche und eine spezifische Einweisung voraus.
Seilsicherungssysteme eigenen sich auch für den Einsatz an der Fassade; voll überfahrbare Anschlageinrichtungen sichern ein unterbrechungsfreies Arbeiten entlang der Fassadenfläche und selbst um Ecken herum.
Eine gute, vorausschauende Planung eines Absturzsicherungssystems ist die Basis für ein späteres problemloses Arbeit, weshalb man diese bei größeren Objekten in die Hände von Fachleuten legen sollte.