Aufgabe der (Dauer- )Gerüstanker
Zur Gewährleistung des Arbeits-, Gesundheits- und Unfallschutzes ist es erforderlich, ein bauseits notweniges Gerüst zwingend gegen Kippen und / oder Abknicken zu sichern – üblich ist hier eine regelmäßige Verankerung des Gerüstes über die vertikalen Gerüstrohre im bestehenden Rohbau : der Einhang erfolgt über einen fest am Gerüst montierten sogenannten Gerüsthalter in eine Ringschraube (Mindestdurchmesser 12mm), die in einem Gerüstanker mündet; der Gerüstanker selbst findet Halt im Gerüstdübel, welcher in ein zuvor gereinigtes Bohrloch eingesetzt wurde. Durch die folgerichtige Aufspreizung des Dübels im fertigen Rohbau sorgt diese Konstruktion für eine sichere Verankerung des Gerüstes. Die eingesetzten Ringschrauben müssen für diesen Einsatzzweck eine geprüfte Tragfähigkeit aufweisen. Ringösenschrauben werden aus statischen Gründen nur bis zu einer Länge von 300mm eingesetzt und sind daher nicht für VHF geeignet.
Bei einer einschaligen Fassade erfolgt die Verankerung sukzessive mit dem fortschreitenden Aufbau; später wird im Zuge der Fertigstellung gleichzeitig das Gerüst rückgebaut und die nun nicht mehr benötigten Ankerlöcher final verschlossen.
Die Standsicherheit von Gerüsten an vorgehängten hinterlüfteten Fassaden, welche eine Höhe von 8 m überschreiten, erfolgt sinnvoller Weise mittels Dauergerüstankern. Auch diese müssen die auftretenden Kräfte vom Arbeitsbetrieb und Wind am Gerüst über die Verankerung in das Bauwerk ableiten. Die aufzunehmenden Kräfte betragen rein rechnerisch je Meter Fassadenlänge rechtwinklig zur Fassade 2,25 kN/m und parallel zu dieser 0,75 kN/m. Die vertikalen Abstände der Dauergerüstanker dürfen 4 m nicht überschreiten. An den Gebäudeaußenkanten ( = Gebäuderandbereich) sowie exponierten Stellen sind die Abstände zu minimieren.
Die Verbindung zwischen Gerüst und Rohbau muss in jedem Fall zwingend zug- und druckfest ausgeführt werden.
Dauergerüstanker verfügen über eine Systemstatik. Sie verbleiben über lange Zeit im Rohbau und sind daher aus witterungsresistentem Material wie nichtrostendem Stahl.
Wer plant die Ausführung der Gerüstbefestigungen?
Am Anfang jedes Projektes steht die Abstimmung mit dem Gerüstbauer über die Ausführung der Gerüststellung. Meist kommen die einmalig zu verwendenden Gerüstanker zum Zug, welche der Gerüstbauer selbstständig plant und ausführt.
Die Überlegung hinsichtlich später erforderlicher Dauergerüstankern sollte hingegen bereits in der Architekturplanung erkennbar sein und sich in den Ausschreibungsunterlagen wiederfinden.
Werden keine Konsolen verwendet, muss das Gerüst zunächst auf Grund der erforderlichen Abstände näher am Rohbau platziert werden. Die Arbeitsraumtiefe, also der Abstand zwischen Rohbau und Belagkante des Gerüstes, darf aus Gründen der Absturzsicherheit 300mm nicht übersteigen (siehe hierzu auch unseren Blog „Gerüste – sicher hoch hinaus“).
Da auf Grund der sich stets erhöhenden Wärmedämmstoffdicken sich gerade beim zweischaligen Wandaufbau der vorgehängten, hinterlüfteten Fassaden der gesamte Wandaufbau entsprechend erhöht, ist ein Umsetzten im Zuge der Arbeiten unausweichlich : es muss also umgeankert werden. Jetzt kommt die Planungsabteilung des Fassadenbauers zum Zuge - sie ist nun in der Verantwortung, die Position der Dauergerüstanker mit dem Gerüst, der eventuellen Nachnutzung und der optischen einwandfreien Gestaltung / Ausführung der Fassade in Einklang zu bringen.