CE im Fokus - Anforderungen erfüllen, Vertrauen schaffen und Qualität leisten

Conformité Européenne (frz.); Europäische Konformität; CE-Kennzeichnung oder einfach nur CE. Was hat es damit auf sich und wieso ist es ein wesentlicher Bestandteil und täglicher Wegbegleiter für alle Mitarbeiter und Kunden der SCHRAGIFassaden?

Dieser BLOG schafft Verständnis und bringt Licht ins Dunkel über die rundlichen Buchstaben auf unseren Fassadenelementen aus Stahl und Aluminium.

Anforderungen ... 

... an Produkte erfüllen, um diese ohne weitere Auflagen im EWR – europäischen Wirtschaftsraum – vertreiben zu können und um somit den europäischen Warenverkehr deutlich zu vereinfachen ist das Kernelement dieser Kennzeichnung.

Durch die Kennzeichnung seiner Produkte mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass er alle besonderen Anforderungen und Rechtsvorschriften, welche im EWR an das Produkt gestellt werden, kennt und dass das Produkt diesen entspricht. Die Anforderungen erstrecken sich über die Bereiche Sicherheit, Gesundheit und Umwelt.

Hierbei ist es unwichtig, ob der Hersteller innerhalb oder außerhalb der EU ansässig ist, ausschlaggeben ist alleinig das Inverkehrbringen im EWR. Der EWR besteht aus allen Mitgliedsstaaten der EU und 3 von 4 Staaten der Freihandelszone EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen).

Die rechtliche Grundlage für die CE-Kennzeichnung für VHF – vorgehangene hinterlüftete Fassaden –  bildet das Bauproduktenrecht und explizit die darin integrierte und im Folgenden genannte EU-BauPVO.

„Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten …“.

Das Bauproduktenrechte unterteilt in harmonisierte und nicht harmonisierte Produkte. Man spricht von sogenannten harmonisierten Produkten, wenn diese in einer europäischen Norm enthalten sind und die Bekanntmachung über die Harmonisierung dieser Norm im europäischen Amtsblatt erfolgt ist.

Im Falle der VHF – vorgehangenen hinterlüfteten Fassade – handelt es sich um die harmonisierte Produktnorm – „DIN EN 14782 Selbsttragende Dachdeckungs- und Wandbekleidungselemente für die Innen- und Außenanwendung aus Metallblech“.

Vertrauen ist gut, ...

... Kontrolle die Basis dafür. So leben wir unsere Produktion und fertigen unsere Produkte. CE bietet hierfür die perfekte Basis und lenkt die Herstellung von Produkten in Richtung des größtmöglichen Vertrauensbereichs.

Im Falle der durch uns hergestellten VHF stellt die „DIN EN 1090 - Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken“ neben gesetzlichen Regularien die Basis für die Vergabe der CE-Kennzeichnung dar. Das begründete Vertrauen in unsere Produkte resultiert somit zu einem großen Teil aus den Anforderungen dieser europäischen Norm. U.a. sind Anforderungen zum Brandverhalten, der Freisetzung gefährlicher Stoffe, der Dauerhaftigkeit (Korrosion), zu Produktprüfungen und Verfahrensweisen enthalten.

Um Qualität leisten zu können, ...

... welche der Markt, die Kunden und das Produkt fordern, beinhaltet die DIN EN 1090 unter anderem folgende Anforderungen hinsichtlich Qualitätssicherung und –management :

  • Erstprüfung (ITT) der WPK – werkseigene Produktionskontrolle  – (Zertifizierung des Werkes) nach DIN EN 1090-1
  • wiederkehrende Zertifizierung der WPK nach DIN EN 1090-1
  • Werkerselbstprüfung
  • Stichprobenprüfung durch Leiter WPK
  • Schweißprozessprüfungen
  • regelmäßige Schweißerprüfungen
  • Wareneingangskontrolle
  • Dokumentation der Prüf- und Messergebnisse

Bereits seit 2015 ist SCHRAGIFassaden offiziell zertifiziert.

Zur Zertifizierung ist grundlegend zu sagen, dass nach 4 verschiedenen Systemen zertifiziert wird. SCHRAGIFassaden ist nach System 2+ zertifiziert. Das bedeutet, dass eine dritte Partei die SCHRAG WPK überprüfen muss.

Die Erstprüfung und wiederkehrende Prüfung erfolgt also durch eine, in der Normensprache betitelte „benannte Stelle“. Bei SCHRAGIFassaden handelt es sich dabei um das Karlsruher Institut für Technologie (KIT).

Benannte Stellen sind neutrale, unabhängige, staatlich überwachte Inspektionsstellen und berechtigt, Zertifizierungen durchzuführen sowie Zertifikate auszustellen. Sie sind in der NANDO Datenbank der EU erfasst und können dort eingesehen werden.

Nach Erlangen des Zertifikates sind Hersteller verpflichtet, eine Leistungserklärung auszustellen. Durch diese übernimmt er die Verantwortung, dass sein Bauprodukt die entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften einhält und erklärt die Konformität des Produktes gegenüber der erklärten Leistung.

Nur unter Einhaltung dieser Anforderung ist es gestattet, dass CE-Zeichen auf Produkten bzw. den Begleitdokumenten anzubringen. Die Aufbewahrungsfrist für die Leistungserklärung und der geforderten technischen Dokumentation beläuft sich auf 10 Jahre.

Brexit – the CExit

Die europäische Abspaltung Großbritanniens (England, Wales und Schottland) zum 01.01.2021 erforderte selbstredend Anpassungen im Umgang mit der CE-Kennzeichnung.

Die britische Regierung führte verpflichtend ab 01.01.2021 das UKCA-Label (United Kingdom Conformity Assessed) ein. Die bewährten technischen Produktanforderungen und das Verfahren zur Konformitätsbewertung blieben gleich, da GB die bestehende EU-Gesetzgebung in nationales Recht übernommen hat. Die harmonisierten EU-Normen wurden in Großbritannien in „UK Designated Standards“ umbenannt.

Unter den folgenden Voraussetzungen erhält die CE-Kennzeichnung, u.a. für Bauprodukte, seine Gültigkeit bis 31.12.2022.

  • EU und UK Anforderungen sind gleich
  • Konformitätserklärung des Herstellers wurde durch einer EU/UK benannte Stelle durchgeführt

Sollte die EU jedoch bereits in den Jahren 2021/2022 harmonisierte Normen ändern und diese Änderungen werden nicht in britisches Nationalrecht übernommen, besitzt die CE-Kennzeichnung des betroffenen Produkts bereits innerhalb dieser Übergangsfrist auf dem britischen Markt keine Gültigkeit mehr. Es ist generell davon auszugehen, dass sich die EU- und UK-Produktanforderungen voneinander entfernen und Bauprodukte, da sie UKCA-kennzeichnungspflichtig sind, ggf. beide Label tragen müssen.

Des Weiteren ist zu erwähnen, dass durch den Austritt des Vereinigten Königsreichs die britischen Institute den Status als „benannte Stelle“ verloren haben.

Die Produkte, welche durch eine dieser ehemals benannten Stellen zertifiziert wurden, müssen einer Re-Zertifizierung durch eine europäische benannte Stelle unterzogen werden.

Nordirland ist von diesen Regelungen ausgeschlossen, da es weiterhin Teil des EU-Binnenmarktes für Waren bleibt. Es gelten weiterhin die EU-Richtlinien und somit auch die CE-Kennzeichnung.

CE im Fokus - Anforderungen erfüllen, Vertrauen schaffen und Qualität leisten

CEnnzeichnung

Sind die Anforderungen erfüllt, welche im europäischen Raum an ein Produkt gestellt werden, muss es zwangsläufig mit dem CE-Zeichen versehen werden.

Häufig ist es direkt auf den Produkten zu finden. Im unserem Falle erhalten wir lt. DIN EN 1090 die Möglichkeit, die Kennzeichnung auf den zum Produkt zugehörigen Dokumenten zu realisieren. Die Kennzeichnung erfolgt bei SCHRAGIFassaden auf den folgenden Dokumenten.

  • Arbeitskarte (intern)
  • Prüfprotokolle (intern)
  • Paketanhänger (extern)
  • CE-Begleitpapiere (extern)

Bereitstellung der CE-Begleitpapiere

In Zukunft kann der Käufer bzw. Empfänger unserer Produkte die zugehörigen Dokumente online bereits direkt bei Anlieferung am Bauvorhaben abrufen.

Hierzu muss lediglich ein QR-Code eingescannt werden. Automatisch werden die Dokumente auf dem Endgerät angezeigt und können je nach Wunsch weiter verarbeitet werden. Die QR-Codes sind auf den Paketanhängern und dem zugehörigen Lieferschein gedruckt.

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