abZ, ETA, ZiE & Co.


Allgemeines

Bei der Verwendung von Bauprodukten bzw. der Anwendung von Bauarten ist sicherzustellen, dass bauaufsichtliche Schutzziele wie öffentliche Sicherheit oder Gesundheit nicht gefährdet werden.

In den Bauordnungen werden daher Ver- und Anwendungsnachweise nach Bauprodukten und Bauarten differenziert, die dies zweifelsfrei gewährleisten (entsprechend der Musterbauordnung werden Bauprodukte also verwendet, Bauarten hingegen angewendet).

Verwendbarkeitsnachweise nach Bauprodukten sind :

  • allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ),
  • Europäische Technische Bewertung (ETA),
  • allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für das Bauprodukt (abP) und
  • Zustimmung im Einzelfall (ZiE).

Anwendbarkeitsnachweise nach Bauarten sind :

  • allgemeine Bauartgenehmigung (aBG).
  • allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für die Bauart (abP) und
  • vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG)


Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Nicht jedes Bauteil oder Bauprodukt ist genormt oder in ähnlicher Form exakt definiert und geprüft.  Um diese jedoch in Übereinstimmung mit den jeweiligen Bauordnungen (BauO) zu bringen, ist die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) der gängigste nationale Weg.

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf Antrag des Herstellers oder Anbieters für Bauprodukte und wurde bis 2017 auch für Bauarten erteilt. Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gilt, im Gegensatz zur Zustimmung im Einzelfall (ZiE), für den Einsatz von Bauprodukten in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland.

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung auf Antrag des Herstellers oder Anbieters für Bauprodukte oder Bauarten. Zunächst legt der Sachverständigenausschuss (SVA) des DIBt eine Reihe von durchzuführenden Prüfungen sowie die zu erbringenden Nachweise wie z.B. statische Berechnungen fest. Im Vordergrund stehen hier grundlegende Aspekt wie Standsicherheit, Gesundheits-, Brand-, Wärme-, Schallschutz etc. Bei den Prüfungen handelt es sich zumeist um experimentelle Untersuchungen, deren Ergebnisse die Basis für das durch das DIBt zu erstellende Gutachten sind und die zweifelsfrei die absolute Tauglichkeit des Produktes für den entsprechenden Anwendungs- oder 

Einsatzbereich belegen. Die Prüfungen werden anhand von Musteraufbauten bei unabhängigen Prüfinstituten wie z.B. der MFPA durchgeführt und dort umfangreich protokolliert.

In der abZ werden die bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften des Bauproduktes, die Verwendungsbereiche sowie Aspekte der Verarbeitung, des Transports, der Lagerung und der Kennzeichnung definiert und darüber hinaus der Inhalt der Übereinstimmungsbestätigung festgeschrieben. Gleichzeitig können auch Anwendungsgrenzen wie z.B. Einbauhöhen oder auch bauliche Abmessungen festgeschrieben werden. Da eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung eine gewisse Allgemeingültigkeit besitzt, sind die für sie notwendigen Untersuchungen meist umfangreicher als bei einer Zustimmung in Einzelfall. Eine abZ wird in der Regel für fünf Jahre erteilt und kann danach auf Antrag um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden.

AbZ werden durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) seit 1968 ausgestellt.

Das Verfahren selbst ist kostenpflichtig, hinzu kommen alle Aufwendungen für die erforderlichen Prüfungen oder möglicher Kosten Dritter. Da es verschiedenster Untersuchungen und Prüfungen bedarf, kann die Durchführung mehrere Monate beanspruchen.

Eine zunehmende Globalisierung der Märke hat jedoch zur Folge, dass die abZ mehr und mehr durch die ETA abgelöst wird.

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Für einen ungehinderten Zugang auf den europäischen Markt bzw. deren Vertragsstaaten ist die Europäische Technische Bewertung (European Technical Assessment – ETA) absolute Voraussetzung, sie ist die Basis für die CE-Kennzeichnung von (Bau-)Produkten. Dies hat zur Folge, dass viele Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen nach Ablauf ihrer Gültigkeit nicht mehr verlängert, sondern in eine ETA übergeleitet werden. Die ETA ist sozusagen der europäische „Reisepass“ des jeweiligen Bauproduktes.

Beantragt werden kann sie für jedes Bauprodukt, das noch nicht oder nicht vollständig bereits durch eine harmonisierende Norm geregelt ist. Vorteil ist, dass bei der ETA individuelle Produktmerkmale niedergeschrieben werden, die in einer Norm u.U. fehlen.

Eine Antragstellung erfolgt analog der abZ ebenfalls beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIfB).

Sie ist ein Leistungsnachweis, in dessen Ergebnis die CE-Kennzeichnung steht und gilt im gesamten europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz sowie der Türkei, hat also eine größere Reichweite als eine nationale Zulassung. Trotzdem sollten gerade die nationalen Bauwerksanforderungen zwingend beachtet werden, wenn es darum geht, ein Bauprodukt in einem anderen Land zum Einsatz zu bringen.

Die Basisanforderungen für Bauwerke finden sich in

  • Standsicherheit / mechanische Festigkeit
  • Brandschutz
  • Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  • Sicherheit und Barrierefreiheit in der Nutzung
  • Schallschutz
  • Energieeinsparung / Wärmeschutz und
  • Nachhaltigkeit im Umgang mit den natürlichen Ressourcen.

Im Gegensatz zur abZ ist eine ETA unbegrenzt gültig, sollte jedoch von Zeit zu Zeit auf Aktualität (Stand der Technik) geprüft werden.

Das Verfahren ist kostenpflichtig, durch die aufwändigen Prüfungsverfahren ist mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit zu rechnen.

abZ, ETA, ZiE & Co.

 

allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Wie auch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung dient das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis als Verwendbarkeitsnachweis für ungeregelte Bauprodukte bzw. Bauarten jedoch mit dem Unterschied, dass deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient.

Voraussetzung ist das Vorhandensein von Regelwerken zur Beurteilung der Gebrauchsfähigkeit.

Auch hier ist eine Antragstellung bei einer anerkannten Prüfstelle erforderlich.

Zustimmung im Einzelfall (ZiE)

Die Zulassung im Einzelfall gilt ebenfalls als Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte nach §17 LBO und definiert die Eigenschaften eines Produktes im Hinblick auf die vorgesehene Verwendung.

Die Erteilung erfolgt durch die oberste Bauaufsichtsbehörde des jeweils zuständigen Bundeslandes nach schriftlicher Antragstellung durch den Bauherrn oder dessen Vertretungsberechtigten.

Die erwirkte Zustimmung gilt nur für den konkreten Einzelfall, für das jeweilige Bauvorhaben. Die für die Antragstellung erlangten Prüfergebnisse können jedoch für weitere Antragstellungen genutzt werden, sofern sie nach wie vor dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und dem neuen Bauvorhaben technisch entsprechend zugeordnet werden können.

Die Anforderung der einzelnen Bundesländer sind zum Teil abweichend, daher sollte hier bereits in einem frühen Planungsstadium die zuständige Bauaufsichtsbehörde kontaktiert werden. Grundlegende Dokumente sind üblicherweise neben dem ausgefüllten Antragsformular eine Bau- und Nutzungsbeschreibung, eine zeichnerische Darstellung mit eindeutiger Kennzeichnung, Nachweis der Stand- und Gebrauchssicherheit, Wärme-, Brand- und Schallschutz.

Sind zum Nachweis von Eigenschaften Versuche erforderlich, so sind Versuchsablauf und durchführende Prüfstelle vorab mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.

Auch dieses Verfahren selbst ist kostenpflichtig, dazu kommen alle Aufwendungen für die erforderlichen Prüfungen oder möglicher Kosten Dritter. Bearbeitungszeit und Höhe der Gebühren stehen in Abhängigkeit u.a. zur Komplexität des Produktes oder der Bauart.

Der Gebührenrahmen wird in der Regel mit Antragstellung mitgeteilt.

allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)

Vorläufer der allgemeinen Bauartgenehmigung war bis 2017 die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauarten. Gleich dieser erfolgt die Beantragung der aBG über das DIBt und wird für fünf Jahre erteilt; Verlängerung auf Antrag ist möglich.

allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für die Bauart (abP)

analog :  allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, jedoch für Bauarten

vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBG)

analog : Zustimmung im Einzelfall, jedoch für Bauarten

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