Der Begriff Bauprojekt – auch Bauvorhaben – bezeichnet alle Prozesse eines Bauobjekts. Nach DIN 69901 ist ein Bauprojekt als ein Vorhaben definiert, das die Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit kennzeichnet wie:
- Zielvorgaben
- Andere Bedingungen (zeitlich, finanziell, personell)
- Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben
- Projektspezifische Organisationen
Darüber hinaus treffen Spezifikationen anderer Definitionen von Projekten auch für Bauprojekte zu:
- Einmaligkeit
- Neuartigkeit
- Komplexität
- Interdisziplinarität
- Risiko
- Umfang
- Bedeutung für das Unternehmen
Unter Berücksichtigung verschiedener Disziplinen erfordern Bauprojekte konkrete Regelungen hinsichtlich Aufbau, Ablauf und Organisation. Es gilt Projektteams zusammenzustellen, einen Projektleiter zu ernennen und Kommunikationswege zu definieren, um die aufgabenbezogene Verständigung aller Beteiligten zu gewährleisten.
Basis für eine möglichst reibungslose Durchführung eines Bauprojektes ist eine solide Architekturplanung gemäß der Leistungsphasen (LP) 1-5 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HAOI), die nach einer erste Vorplanung, verschiedenen Entwürfen, einer eingereichten und bestätigten Genehmigungsplanung bis zur letztendlichen Ausführungsplanung reicht, welche alle wesentlichen Aussagen und Angaben hinsichtlich Qualität und Quantität der zu erstellenden Leistung innerhalb eines festgelegten Zeitraumes definiert. Gleichzeitig zieht sie klare Leistungsgrenzen zwischen den zum Teil parallel agierenden Gewerken und verhindert so fehlerhafte Ausschreibungen.
Der Bauzeitenplan (BZP) ordnet und strukturiert die auszuführenden Arbeiten in deren zeitlicher Abfolge und in ihren Abhängigkeiten.